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   AG Stade, 20.12.2023 - 61 C 501/23   

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AG Stade, 20.12.2023 - 61 C 501/23 (https://dejure.org/2023,38887)
AG Stade, Entscheidung vom 20.12.2023 - 61 C 501/23 (https://dejure.org/2023,38887)
AG Stade, Entscheidung vom 20. Dezember 2023 - 61 C 501/23 (https://dejure.org/2023,38887)
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  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Stade, 20.12.2023 - 61 C 501/23
    Als Schätzgrundlage wendet das erkennende Gericht grundsätzlich das arithmetische Mittel zwischen Schwacke-Mietpreisspiegel und Fraunhofer-Erhebung an (OLG Celle, Urt. v. 29.02.2012, Az. 14 U 49/11; bestätigt durch Urt. v. 01.02.2017, Az. 14 U 61/16).
  • OLG Celle, 01.02.2017 - 14 U 61/16
    Auszug aus AG Stade, 20.12.2023 - 61 C 501/23
    Als Schätzgrundlage wendet das erkennende Gericht grundsätzlich das arithmetische Mittel zwischen Schwacke-Mietpreisspiegel und Fraunhofer-Erhebung an (OLG Celle, Urt. v. 29.02.2012, Az. 14 U 49/11; bestätigt durch Urt. v. 01.02.2017, Az. 14 U 61/16).
  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 563/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verletzung der Schadensminderungspflicht bei

    Auszug aus AG Stade, 20.12.2023 - 61 C 501/23
    Dass die Beklagte die Klägerin bereits vor der Anmietung auf einen günstigeren und ohne weiteres zugänglichen Tarif hingewiesen hätte (siehe BGH, Az. VI ZR 563/15, veröffentlicht z. B. in NJW 2016, 2402), ist nicht dargetan.
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Stade, 20.12.2023 - 61 C 501/23
    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es dem Geschädigten nur im Rahmen des Vortrags zur Schadenhöhe obliegt, nachzuweisen, dass kein günstigeres Angebot vorlag; dies ist kein Ausfluss der Schadensminderungspflicht (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.03.2019, Az. 1 U 74/18, - zit. nach juris, Rn. 18).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Stade, 20.12.2023 - 61 C 501/23
    Der Geschädigte ist dabei nach Seite 2/5 dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen (BGH, Urt. v. 12.06.2007, Az. VI ZR 161/06).
  • AG Burgwedel, 23.04.2014 - 76 C 121/13

    Verkehrsunfall - Erstattung von Mietwagenkosten - Vergleichbarkeit von

    Auszug aus AG Stade, 20.12.2023 - 61 C 501/23
    Die Einwendungen der Beklagten gegen die Schätzgrundlage hat das Gericht zur Kenntnis genommen, führen jedoch nicht zu einer Abweichung von dieser ständigen Rechtsprechung, die im Übrigen obergerichtlich für den hiesigen Bezirk wiederholt bestätigt ist (im Ergebnis wie hier auch: AG Burgwedel, Urt. v. 23.04.2014, Az. 76 C 121/13).
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